Willkommen

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Kleingärtnerverein Bothfeld e.V.
Der Kleingärtnerverein Bothfeld e.V. mit einer Gesamtfläche von ca. 67.000 qm verwaltet 133 Gärten.

Zum KGV Bothfeld gehören die Kolonien Sonnenhain I, Sonnenhain II, Fasanenhain und Freihof.

Unsere Dachorganisation ist der Bezirksverband Hannover Der Kleingärtner e.V. (Internetseite).

Unser schönes Vereinshaus des KGV Bothfeld kann für private Feierlichkeiten/Veranstaltungen
angemietet werden. Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte mit den auf dieser Internetseite bekannten Ansprechpartnern oder senden Sie eine Mail an kgv-bothfeld-vh@web.de.

Aktuelles/ Termine

  • Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Sonntag 29.08.2021 statt. Die Einladung mit Tagesordnung könnt ihr >>>hier<<< herunterladen.
  • Liebe Gartenfreundinnen und liebe Gartenfreunde, auf Grund der aktuellen Lage (Corona) bleibt unser schönes Vereinshaus bis auf Weiteres geschlossen. Der Vorstand des KGV Bothfeld e.V. und die bekannten Kolonieobleute stehen für Rückfragen zur Verfügung. Mitteilungen sind auch per Mail unter: kgv-bothfeld-vh@web.de möglich.
  • Termine zur Gemeinschaftsarbeit
    • Termine für die kommende Abrechnungsperiode werden demnächst bekannt gegeben.
      Weitere Termine sind nach Absprache möglich (auch Werktags) – es sollten aber mindestens 2 Leute zusammen sein. Sollte der Verein zusätzlichen Bedarf haben, werden weitere Termine bekannt gegeben. Bitte achtet dazu auf die Aushänge in den Schaukästen.

Allgemeine Informationen

    • Information zur Asbestentsorgung (klicken Sie >>hier<<)
    • Information zur Elektroinstallation in Ihren Lauben (klicken Sie >>hier<<)
    • Broschüre „Bodenschutz in Hannovers Kleingärten“ (klicken Sie >>hier<<)
    • Gut erhaltene Bauteile vom gemeinnützigen Verein: Bauteilbörse Hannover (siehe Infoblatt: klicken Sie >>hier<<)
  • Kostenloser Ratgeber Giftige Pflanzen (klicken Sie >>hier<<)

Hinweise des Vorstands

Der Bezirksverband der Kleingärtner hat uns gebeten, unsere Mitglieder nochmals darauf hinzuweisen, dass nach dem Bundeskleingartengesetz nur 24 qm Laubengröße einschließlich überdachtem Freisitz zulässig sind.

Wenn einzelne Gartenbesitzer größere Flächen als die 24 qm überdachen, ist der Ärger vorprogrammiert, denn es müssen dann gegenüber dem Gartenbesitzer kostenaufwändige Rückbaumaßnahmen durchgesetzt werden, und zwar spätestens, wenn der Garten aufgegeben wird.

Außerdem ist zu befürchten, dass Gartenflächen, auf denen „Schwarzbauten“ stehen, nicht mehr als Kleingärten, sondern als Freizeitflächen angesehen werden, und deshalb erheblich höhere Pachtpreise zu zahlen sind.

Wie alle Kleingartenvereine haben auch wir uns an die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes zu halten.

Der Vorstand